Politik Zürich

Die Verbindung zwischen zwei Menschen stärken

Nachdem wir in diesem Jahr immer wieder über die parlamentarische Initiative für eine „Ehe für Alle“ debattiert haben, stehen wir nun im Kanton Zürich vor der Frage, ob wir eine Ehe für Wenige wollen. Unter dem Titel „Schutz der Ehe“ haben verschiedene Initianten eine Initiative lanciert, welche das Eingehen der Ehe auf kantonaler Ebene dauerhaft allein Mann und Frau gestatten würde.

Die Frage ist nun, stärken wir eine Verbindung zwischen zwei Menschen, welche sich lieben, wenn wir ihnen vorschreiben wollen, mit wem sie diese Verbindung eingehen können? Schwächen wir dadurch nicht eher gerade die Institution, die gerettet werden soll? Soll der Staat, in dem wir leben, nicht jede*n Bürger*Inn gleich behandeln unabhängig von Geschlechtsidentität und/oder sexueller Orientierung?

In diesem Jahr haben wir darüber abgestimmt, ob wir eine Definition der Ehe in der Verfassung festschreiben sollen, die einen Teil der Bevölkerung diskriminiert. Ein deutlicher Widerspruch zu unserem rechtlichen Fundament, da wir in der Schweizer Bundesverfassung ein Recht auf Ehe definiert haben, das keine Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität oder sexuellen Orientierung zulässt. Dem Anliegen, dieses Recht auf Ehe auf diese Art zu beschneiden, wurde daher konsequenterweise mit 56.5 % eine Abfuhr erteilt.

Tagblatt der Stadt Zürich 9. November 2016
Tagblatt der Stadt Zürich 9. November 2016

Die Gegner der Eheöffnung behaupten, die Institution der Ehe retten zu wollen. Dabei entwerten sie etwa unzählige bestehende Ehen, die etwa durch (un-)gewollte Kinderlosigkeit nicht dem Gedanken der Familiengründung entsprechen. Zudem werden alle, die sich nicht unter dem Dach der Ehe wiederfinden, wie etwa unverheiratete Paare, Eltern oder schlicht Ledige, als Abweichler gekennzeichnet. Diese Hierarchisierung stiftet Unfrieden und hat keine Existenzberechtigung in der Zukunftsvision eines freien Landes und widerspricht gerade dem Ruf Zürichs als offener, fortschrittlicher und vielfältiger Kanton.

Fakt ist, die aktuelle Gesetzgebung hinkt der gesellschaftlichen Realität bereits seit vielen Jahren hinterher. Familien, die nicht dem Ideal einer christlichen Kernfamilie entsprechen, hat es schon immer gegeben und das wird sich nicht ändern. Eine sozialorientierte Gesellschaft hat dafür zu sorgen, dass auch Mitglieder dieser Familien rechtlich und gesellschaftlich den anderen gleichgestellt sind. Sie muss zudem dafür einstehen, dass die Ehe nicht allein zum Garant für Reproduktion wird. Die Möglichkeit zweier mündiger Bürger*Innen einen Vertrag einzugehen, um ihre Liebe und ihren Willen, miteinander zu leben, so zum Ausdruck zu bringen und von Schutz und Anerkennung des Staates zu profitieren, darf nicht von ihrem Geschlecht abhängig bleiben. Eine Ablehnung dieser Initiative ist ein zwar kleiner, aber essentieller Schritt in Richtung Gleichberechtigung. Denn mit einer Annahme würden wir in die Zeit vor dem Partnerschaftsgesetz 2002 geworfen und das Rad der Zeit würde noch weiter zurückgedreht. Vorstösse wie die Initiative „Schutz der Ehe“, welche die Diskrepanz zwischen gelebter Realität und dem neusten Stand der Gesetzeslage noch vergrössern und bereits bestehenden Fortschritt wollen, sind daher klar und deutlich abzulehnen.