Allgemein

Eine Partei, die Fortschritt propagiert, setzt sich für den Rückschritt ein!

43.3 % der Wohnbevölkerung (2014) in der Schweiz sind verheiratet oder leben in einer eingetragenen Partnerschaft. Ca. 80’000 von ihnen, also Doppelverdiener, kommen in den Genuss, Zielgruppe der CVP-Initiative zu sein. Also ca. 4% der gesamten Wohnbevölkerung der Schweiz. Auf kantonaler Ebene sind Paare bereits heute gegenüber unverheirateten / unverpartnerten Paaren bevorzugt.

Soll also aufgrund steuerlicher Gründe NEIN gesagt werden? Dies muss jeder selbst entscheiden. Auffällig ist jedoch, dass die Initianten das wohl effektivste und kostengünstigste Mittel zur Bekämpfung dieser Ungleichheit, nämlich die Individualbesteuerung, mit dieser Vorlage verunmöglichen würden. Es scheint daher, als ginge es hier nicht ausschliesslich um finanzielle Belange. Besonders fragwürdig ist der Punkt, den die Initianten beinahe selbst bereits gestrichen hätten, wenn sie nach einer Minderheit innerhalb der Partei gegangen wären. Nämlich der Passus, welcher die Ehe als Verbindung von Mann und Frau definiert. Die Initianten wollten also, anstatt sich mit der rein finanziellen Thematik zu befassen, auch eine Definition von Ehe in der Verfassung festschreiben. Eine Definition, welche die bisherigen Gespräche um eine Öffnung der staatlichen Verbindung zwischen zwei Menschen wieder um Jahre zurückwerfen würde. Gerade weil Gegner dieser Idee dies als entsprechendes Signal deuten würden.

Gemäss Initianten soll die Europäische Menschenrechtskonvention (ERMK) gerade die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau festschreiben. Genau diese Auslegung stimmt jedoch nicht. Gemäss der EMRK heisst es einzig, dass Mann und Frau im heiratsfähigen Alter der Zugang zur Eheschliessung nicht verwehrt werden darf. Dass dies im Umkehrschluss keineswegs ein Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe bedeutet, ignorieren die Unterstützer dieser Initiative konsequent.

Die wichtigste Frage ist also, ob einem Teil der Bevölkerung für mehrere Jahre oder Jahrzehnte die Gleichstellung verwehrt werden soll, nur damit ein weitaus geringerer Teil Steuern sparen kann? Ich hoffe, auch Sie beantworten diese Frage mit einem NEIN!