Pflege Politik Zürich

JA zur Zentralen Ausnüchterungs- und Betreuungsstelle (ZAB)

Am 30. November stimmen die Stadtzürcher über die ZAB ab. Im Volksmund besser bekannt unter dem Namen „Hotel Suff“. Die ZAB ist ein 4-Jähriges Pilotprojekt der Stadt Zürich der zunehmenden Gewalt bei alkoholisierten und unter drogenstehenden Personen Herr zu werden.

Die Polizei zum einen, vor allem aber auch die Notfallstationen (namentlich Ärzte- und Pflegepersonal) zum anderen, sind einer zunehmenden Belastung durch gewalttätige Klienten aus den genannten Gründen belastet. Der Bedarf der ZAB ist bei den Parteien nur bedingt bestritten. Bestritten sind vor allem die Kosten, welche auf die Personen abgewälzt werden, welche durch die ZAB betreut werden. Im Gemeinderat gab es verschiedene Diskussionen dazu. Zum einen ob keine Kosten bis dazu, dass die Gesamtkosten auf die eingewiesenen Personen abgewälzt wird. Die ZAB kommt jetzt mit dem Mittelweg vor das Volk.

Links: JA-Komitee, Schweizerischer Berufsverband für Pflegefachfrauen und -männer (SBK), Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärzte (VSAO), Polizeibeamten Verband Stadt Zürich (PBV)

Auszug aus dem Argumentarium:

Gute Gründe für ein JA zur ZAB
  • Indem aggressive Berauschte in die zentrale ZAB eingeliefert werden, gibt es insbesondere in den Nächten weniger Übergriffe auf das Gesundheitspersonal. Das Gesundheitspersonal in den Spitälern wird sowohl von einer psychischen als auch physischen Zusatzbelastung entlastet und kann sich besser um andere Patientinnen und Patienten in den Notaufnahmen kümmern.
  • Die Polizei ist nicht dafür ausgebildet, medizinische Überwachungen bei Ausnüchterungen in Arrestzellen vorzunehmen. Bei einer Ausnüchterung musste in der Vergangenheit ein Polizist oder eine Polizistin alle 15 Minuten nach der berauschten Person in der Arrestzelle sehen, um sicher zu stellen, dass diese noch atmete. Einen medizinische Notfall kann eine nicht ausgebildete Person aber nur schwer erkennen und auch nur bedingt helfen.
  • Patientinnen und Patienten in den Notaufnahmen werden dank der ZAB vor aggressiven Berauschten geschützt. Stellen Sie sich vor, Sie werden aufgrund eines Unfalls oder starker Schmerzen in die Notaufnahme eines Spitals eingeliefert – und müssen dann auf Ihre Behandlung warten, weil eine aggressive, berauschte Person randaliert. Die Patientinnen und Patienten der Notaufnahmen sollten möglichst rasch versorgt werden, ohne Pöbeleien oder gar Angriffe seitens anderer Patientinnen oder Patienten befürchten zu müssen.
  • Personen, die möglicherweise der fürsorgerischen Hilfe bedürfen, warten statt in Arrestzellen der Regionalwachen in der ZAB unter medizinischer Begleitung auf eine Notfallpsychiaterin oder einen Notfallpsychiater. Im Gegensatz zur Polizei ist das medizinische Personal in der ZAB geschult, um mit psychisch kranken Personen korrekt umzugehen. Ausserdem kann die ZAB dank ihrer zentralen Lage von der herbeigerufenen Notfallpsychiaterin oder dem herbeigerufenen Notfallpsychiater rasch erreicht werden.
  • Die Personalverbände der Pflegefachkräfte (SBK), der Ärzteschaft (VSAO) und der Polizei (PBV) sprechen sich deutlich für einen Definitivbetrieb der ZAB aus und haben bereits während der parlamentarischen Beratung der Vorlage den Gemeinderat eindringlich gebeten, die ZAB fortzuführen. Die Verbände sind auch dem Komitee „Ja zur ZAB“ beigetreten, um der Wichtigkeit dieser Vorlage Ausdruck zu verleihen.
Gute Gründe gegen ein Nein
  • Bei einem Nein am 30. November 2014 wird der Betrieb der ZAB eingestellt – sämtliche Vorteile der ZAB fallen damit weg.
  • Ohne ZAB ist das Sanitäts- und Spitalpersonal vermehrt mit Pöbeleien, Beleidigungen oder gar Attacken konfrontiert. In der Vergangenheit reichten diese von Beschimpfungen über Anspucken bis hin zu ernsthaften Verletzungen des Pflegepersonals und der Ärzteschaft. Auch Ambulanzwagen sind in der Vergangenheit von aggressiven Berauschten demoliert worden.
  • Ohne ZAB wird von den jährlichen Kosten kein Franken gespart. Die Ausnüchterung in Regionalwachen und Spitälern kommt die Allgemeinheit sogar noch teurer zu stehen als die Lösung mit der ZAB.
  • Ohne ZAB muss die Polizei vermehrt Berauschte in den Spitälern bewachen oder in den Arrestzellen der Regionalwachen ausnüchtern. Dies bedingt eine 1:1-Betreuung durch eine Polizistin oder einen Polizisten, der oder die dafür nicht ausgebildet ist. Dies stellt eine enorme Belastung und ein grosses Risiko für die Polizistin oder den Polizisten dar.
  • Ohne ZAB müssen Patientinnen und Patienten in den Notaufnahmen länger auf ihre Behandlung warten, wenn eine aggressive berauschte Person das Personal während langer Zeit in Anspruch nimmt und ruhig gestellt werden muss. Das Spital- und Sanitätspersonal ist vermehrt persönlichen Angriffen ausgesetzt, was absolut inakzeptabel ist. Ausserdem besteht die Gefahr, dass auch andere Patientinnen und Patienten von dieser Person angepöbelt oder gar attackiert werden.
  • Ohne ZAB müssen von der Polizei aufgegriffene psychisch kranke Menschen in Arrestzellen auf einen Notfallpsychiater oder eine Notfallpsychiaterin warten. Dies kann eine lange Wartezeit zur Folge haben, in der sich die betroffene Person etwas antun kann (z.B. Kopf gegen die Wand schlagen) und von keinem entsprechend geschulten Personal betreut wird.
  • Ein Nein zur ZAB würde nicht nur der Bevölkerung der Stadt Zürich enorme Nachteile bringen, sondern wäre auch ein Schlag ins Gesicht für jene Personen, die täglich für unsere Sicherheit und unsere Gesundheit sorgen.

Ich bin für ein JA zur Zentralen Ausnüchterungs- und Betreuungsstelle (ZAB), damit meine (Arbeits-) Kollegen genügend Zeit haben, sich um die Notfallpatienten zu kümmern, anstatt sich mit den unberechenbaren Betrunkenen zu beschäftigen.