Pflege Politik

Pflegerische Tätigkeiten von einem Arzt verordnen?

Warum sollen ausschliesslich pflegerische Tätigkeiten von einem Arzt verordnet werden müssen?! Die Pflege arbeitet bereits heute selbstständig.

2011 reichte Rudolf Joder (SVP) die parlamentarische Initiative zur „Gesetzlichen Anerkennung der Pflege“ im Nationalrat ein.

Die Initiative hat das Ziel der Pflege die Bedeutung und Wichtigkeit auch auf der gesetzlichen Ebene zu verschaffen. Die Pflege (care) führt neben dem Arzt (cure) ihren eigenen Fachbereich und nimmt in diesem auch ihre Verantwortung war.

Es ist heutzutage nicht mehr so, dass der Arzt verordnet und die Pflege die Tätigkeit keine Haftung übernehmen muss. Die Pflege muss die Konsequenzen ihres Handelns im Rahmen ihrer Kompetenzen übernehmen. Aus diesem Grund ist es nur legitim, dass die Pflege dies auch auf gesetzlicher Ebene zugesprochen bekommt.
Die gesetzliche Anerkennung der Kompetenzen der Pflege sorg zudem für eineAttraktivitätssteigerung des Pflegeberufs.

Hinzu kommt dass, durch die Anerkennung der Pflege als eigenständiger Beruf, Doppelspurigkeiten vermieden werden könne. Dies ist vor allem in den Bereichen möglich in welchen mehrheitlich pflegerische Leistungen erbracht werden, jedoch trotzdem eine ärztliche Verordnung obligatorisch ist.

Die entsprechenden Änderungen im KVG führen deshalb auch nicht zu Mehrkosten. Da keine neue Leistungen generiert werden, sondern nur entsprechend Leistungserbringer abgerechnet werden.

Aus diesem Grund sollte Initiative von allen Parlamentariern unterstütz werden.

Genauere Informationen finden Sie auch auf der Webseite des SBK